Oberliga Hamburg
8. Spieltag


FC Türkiye


Altona 93

Anpfiff

Di - 03.10. 14:00 Uhr

Spielstätte

Landesgrenze 1 (Rasen)

Zuschauer

--

Schiedsrichter

Florian Pötter

Oberliga

AFC-Einspruch abgewimmelt: Türkiye behält den Sieg am „Grünen Tisch“!

Andreas Bergmann (Mi.) und sein AFC haben nach dem abgelehnten Einspruch drei Punkte weniger auf der Habenseite. Foto: noveski.com

Inzwischen sind fast drei Wochen ins Land gegangen, seit Bekanntwerden, dass der FC Türkiye gegen die 0:3-Niederlage gegen Altona 93 Protest eingelegt und von Seiten des Sportgerichtes des Hamburger Fußball-Verbandes Recht bekommen hat. Die Partie wurde daraufhin umgewertet und mit 3:0 Toren sowie drei Punkten zu Gunsten der Wilhelmsburger gewertet! Unseren Informationen zu Folge sollen gleich drei Akteure des AFC nicht spielberechtigt gewesen sein, weil die vom AFC auf den allerletzten Drücker – kurz vor Ablauf der Drei-Monats-Frist und an einem späten Freitagnachmittag – eingereichten Unterlagen fehlerhaft waren.

„Als ehemaliger Spieler des Vereins wünsche ich Altona 93 immer und mit allem viel Erfolg und Glück. Aber ich bin bei einer solchen Vielzahl an Mitarbeitern nicht dafür verantwortlich, dass man den Trainer und die eigene Mannschaft so sehr zittern lässt“, teilte uns Türkiye-Manager Klaus Klock damals auf Nachfrage mit. Besonders pikant: Die Wilhelmsburger wurden erst nach Vorlage eines Schriftstückes von Seiten eines AFC-Verantwortlichen auf den Fehler aufmerksam. „Danach konnte ich gar nicht anders, als für meinen Verein alles zu tun, was in meiner Macht steht. Da schwingt auch keinerlei Schadenfreude oder sonst irgendetwas mit. Fußball wird nach Regeln gespielt – und die muss ich auch befolgen“, erklärte Klock.

Das Urteil wollte der AFC so aber nicht auf sich sitzen lassen und beantragte eine mündliche Verhandlung mit dem Anliegen, den Protest des FC Türkiye als unbegründet zurückzuweisen und den Beschluss des Sportgerichtes im schriftlichen Verfahren zurückzunehmen. Dabei gaben die Verantwortlichen offen zu, „beim Nachweis der Sozialabgaben einen inhaltlichen Fehler gemacht zu haben“. Die fehlerhafte Formulierung in dem eingereichten Schreiben beruhe auf das Unwissen eines Mannschaftsverantwortlichen, der eben jene Formulierung in den Nachweisen seit 2021 wörtlich so verwendet habe, „ohne dass das bisher zu Konsequenzen geführt hätte“. Dem HFV habe „der so formulierte ‚SV-Nachweis‘ in der Vergangenheit stets genügt“.

AFC plädiert auf Geldstrafe oder Wiederholungsspiel

Als den Offiziellen am 02. Oktober, dem Tag vor dem Spiel beim FC Türkiye, aufgefallen sei, „dass einige Spieler, insbesondere, aber nicht nur, die Mini-Jobber“ im DFB-Net als nicht spielberechtigt markiert waren, ging man von einem „technischen Versehen“ aus. Man sei um Aufklärung des Sachverhaltes bemüht gewesen, habe aber beim Verband am Brückentag vor dem Feiertag am 03. Oktober niemanden erreicht. „Der Einsatz der drei Spieler, deren Spielberechtigung aufgrund des fehlerhaften Nachweises ruhte, war im Ergebnis ein Versehen des Vereins, da man annahm, alles korrekt gemacht zu haben.“

Die Umwertung des regulär gewonnenen Spiels sei unrechtmäßig und zurückzunehmen, so die Altonaer Offiziellen, die anfügten, dass selbst dann, „wenn man ein fahrlässiges Verhalten des Vereins annehmen würde, hier nur ein leichtes Verschulden gegeben wäre“. Im Rahmen seiner Ermessungsentscheidung plädierte man auf ein „milderes Urteil“ in Form einer Geldstrafe oder eines Wiederholungsspiels.

Sportgericht bestätigt: AFC-Einspruch abgelehnt!

Doch daraus wird nichts. Der Einspruch des AFC wurde abgelehnt und das erste Urteil bestätigt! Altona bleibt nun noch die Möglichkeit, vor das Verbandsgericht zu ziehen. Doch die Chancen scheinen verschwenderisch gering. Denn die Spieler Lawrence Schön, Minou Tsimba-Eggers und Selim Ajkic waren an eben jenem Tag aufgrund der fehlerhaft eingereichten Dokumente nun mal nicht spielberichtigt. Das bestätigte das Sportgericht noch einmal klipp und klar und riet Altona von einer Berufung vor dem Verbandsgericht aufgrund keinerlei Aussicht auf Erfolg ab.