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Lizensierungsverfahren: AFC erhält Zulassung, Teutonia 05 mit Auflage

Auf der Adolf-Jäger-Kampfbahn will der aktuelle Oberliga-Primus Altona 93 nächste Saison in der Regionalliga Nord auf Punktejagd gehen. Foto: KBS-Picture.de

Der NFV führt das Zulassungsverfahren für die Vereine der Regionalliga Nord der Herren durch, um den Vereinen mehr Planungssicherheit zu geben. Neben dem zu erbringenden Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben die Klubs auch Sicherheitsauflagen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art zu erfüllen. Der norddeutschen Zulassungskommission gehören an: Vorsitzender Thomas Fürst (Bremen), Peter Niemann (Bad Schwartau), Daniel Diebold (Bönningstedt) und Hubert Börger (Spelle).

Folgende Vereine haben die Zulassung zur Regionalliga Nord für die Saison 2019/2020 erhalten:

Niedersachsen (15 Vereine): SV Meppen, VfB Oldenburg, VfL Oldenburg, TSV Havelse, BSV „Schwarz-Weiß“ Rehden, Eintracht Braunschweig, VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, SpVgg Drochtersen/Assel, U.S.I. Lupo Martini, 1.FC Germania Egestorf/Langreder, SSV Jeddeloh, FC Eintracht Northeim, HSC von 1893, Lüneburger SK Hansa

Anmerkung: Die wirtschaftlichen Unterlagen für die Vereine VfL Wolfsburg II sowie Hannover 96 II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.

Die Vereine Lüneburger SK Hansa, FC Eintracht Northeim und HSC von 1893 erhalten die Zulassung jeweils mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.

Hamburg (5 Vereine): Hamburger SV II, FC St. Pauli II, FC Eintracht Norderstedt, Altonaer Fußball-Club von 1893, F.C. Teutonia Ottensen v. 1905


Anmerkung: Die Unterlagen für die Vereine Hamburger SV II und FC St. Pauli II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.

Der Verein F.C. Teutonia Ottensen v. 1905 erhält die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.

Bremen (3 Vereine): SV Werder Bremen II, Bremer SV, FC Oberneuland

Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein SV Werder Bremen II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.

Der Verein Bremer SV erhält die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.

Schleswig-Holstein (4 Vereine): SC Weiche Flensburg 08, Holstein Kiel II, VfB Lübeck, Heider SV

Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein Holstein Kiel II wurden über den Lizenzierungsantrag bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.

Der Verein Heider SV erhält die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.