Sportgericht spricht: Niendorf siegt – Norderstedt fliegt!
Protest der „Sachsenwegler“ von Erfolg gekrönt
Der NTSV steht damit anstelle von Eintracht Norderstedt im Achtelfinale des ODDSET-Pokals. Die HFV-Sportrichter gaben in erster Instanz dem Oberligisten Recht, die Eintracht wird gegen dieses Urteil in Berufung gehen, so Präsident Reenald Koch.
Er könne, so Reenald Koch zu Beginn der Verhandlung, verstehen, dass man so denkt und handle wie der NTSV, erklärte aber: Der NFV habe der Eintracht in Person des Sportgerichts-Vorsitzenden Uwe Dittmer nach einer Prüfung mitgeteilt, dass Philipp Koch einsatzbereit sei. Die Eintracht habe sich beim NFV aus dem Grund erkundigt, weil es vor drei Jahren schon einmal einen ähnlichen Fall gegeben habe. Damals war Yayar Kunath nach einer Roten Karte in der Liga für Meisterschaftsspiele gesperrt worden, für den Pokal jedoch nicht. Dittmer habe ihm, so Reenald Koch, nach der Anfrage dann am Montag vor dem dienstäglichen ODDSET-Pokal-Spiel mündlich mitgeteilt, dass Philipp Koch frei wäre. Daraufhin habe Team-Manager Olaf Bösselmann geprüft, ob Philipp Koch in der Spielberechtigungsliste einsatzbereit ist. Im DFB-Net habe sich keine Schwierigkeit ergeben, Philipp Koch auf dem Spielbericht einzutragen. Man könne, so der „EN“-Präsident, der Eintracht seiner Meinung nach daher kein Fehlverhalten nachweisen.
NTSV-Manager Marcus Scholz vertrat derweil die Ansicht, dass man in diesem Falle die größtmögliche Vorsicht hätte walten lassen und eben auf den Einsatz von Philipp Koch hätte verzichten müssen. Dem sei die Eintracht nicht nachgekommen, daher handele es sich seiner Ansicht nach um ein Verschulden der Norderstedter. Laut „EN“-Teammanger Olaf Bösselmann, der als Zeuge gehört wurde, habe er am Vorabend des Spiels im Netz geprüft, ob Philipp Koch einsetzbar war. Bei dem Spieler habe sich kein Sperrvermerkt gefunden, daher sei man davon ausgegangen, dass Koch einsetzbar sei. Interessant übrigens: Nachdem in einer ersten schriftlichen Mitteilung von einem Urteil am 2. Oktober die Rede ist, wurde anschließend aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers eine Änderung vorgenommen, in der von einem schriftlichen Urteil vom 5. Oktober die Rede ist. Eintracht-Präsident Reenald Koch verwies jedoch darauf, dass es am Ende dieses Urteils heiße, dass Norderstedt das Urteil bereits am 2. Oktober mündlich erteilt wurde. Besonderen Wert legte Koch darauf, dass das Urteil erteilt und die Eintracht nicht nur darüber informiert wurde.