Saisonabbruch?

Schleswig-Holstein „strebt weiterhin an, die Spielzeit 2020/21 sportlich zu Ende zu führen“

25. Januar 2021, 10:05 Uhr

Symbolbild: Bode

Während in Hamburg ein Abbruch der Saison 2020/21 immer wahrscheinlicher wird, schlägt man in Schleswig-Holstein einen ganz anderen Weg ein. Am Samstag tagte das Präsidium des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbands und hat „in seiner ersten ordentlichen Sitzung des Jahres 2021 über die aktuelle Lage rund um den Spielbetrieb im SHFV beraten. Entsprechend der aktuellen Verfügungslage sind vorerst bis zum 14.02.2021 weder Mannschaftstraining noch Wettkämpfe erlaubt. Die Unterbrechung des Spielbetriebs in den schleswig-holsteinischen Spielklassen wird demnach formal bis auf weiteres bis zum 14.02. verlängert.“ An einen Abbruch wird aber noch nicht gedacht.

Auf der Homepage veröffentlichte der SHFV folgende Informationen zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs:

Das Präsidium und die für die Organisation des Spielbetriebs zuständigen Ausschüsse sehen weiterhin davon ab, konkrete Modelle einer Fortführung des Spielbetriebs zu kommunizieren, solange nicht absehbar ist, wann die Rückkehr in den Spielbetrieb möglich ist. In seiner heutigen Sitzung hat das Präsidium folgende Grundsätze festgehalten:


• Der SHFV strebt weiterhin an, die im September begonnene Spielzeit 2020/21 sportlich zu Ende zu führen. Ob und in welchem Spielmodus in den einzelnen Staffeln eine Fortsetzung des Spielbetriebs umsetzbar ist, hängt wesentlich vom Zeitpunkt der Möglichkeit zum Wiedereinstieg in das Mannschaftstraining und den Spielbetrieb ab. Die vor der Saison vorgenommene Reduzierung der Staffelgrößen erlaubt dem SHFV dabei eine größere Flexibilität im Vergleich zu Landesverbänden mit unveränderten Staffelgrößen.

• Sollte die zur Verfügung stehende Zeit bis zum Beginn der Spielzeit 2021/22 nicht ausreichen, um die aktuelle Spielzeit mit einem wertungsfähigen sportlichen Ergebnis zu beenden, sind alternative Spiel-/Turniermodelle möglich. Damit folgen wir dem Ziel, dass Fußballer*innen in Schleswig-Holstein in einen wettkampfmäßigen Spielbetrieb zurückkehren können, sobald die Verfügungslage dies erlaubt.

• Bei allen Überlegungen zu einer Fortsetzung des Spielbetriebs müssen die Erfordernisse zur Meldung schleswig-holsteinischer Mannschaften für überregionale Wettbewerbe in der Spielzeit 2021/22 Berücksichtigung finden. Insofern müssen alle Modelle zur Fortsetzung des Spielbetriebs Lösungen enthalten, die insbesondere den Aufstieg schleswig-holsteinischer Mannschaften in die Regionalligen sowie die Ausspielung von Pokalsiegern sicherstellen.

• Allen Mannschaften soll vor einer Wiederaufnahme des Pflichtspielbetriebs eine angemessene Vorbereitungszeit gewährt werden, die an die jeweilige Verfügungslage angepasst ist und auf jeden Fall auch das Training in Mannschaftsstärke beinhalten muss. Falls alle Mannschaften einer Staffel sich über einen früheren Wiedereinstieg in den Spielbetrieb einig sein sollten, können entsprechende Fristen für die jeweilige Staffel verkürzt werden.

Nach wie vor befindet sich der SHFV im ständigen Austausch mit der schleswig-holsteinischen Landesregierung und vertritt gegenüber der Politik die Interessen der Vereine. Ziel bleibt es, die Fußballer*innen im Lande so schnell wie es die Lage zulässt wieder auf den Sportplätzen zu sehen.