Oberliga
Nach Sportgerichts-Urteil: Bewährung für Grandt
Ehemaliger BU-Fanbetreuer darf ab September wieder ins Stadion
Nachdem der Ehrenrat des HSV Barmbek-Uhlenhorst bereits getagt hatte, Grandt 200 Euro der verhängten Geldstrafe selbst übernahm, er zunächst aus dem Verein austrat und die ihm für besondere Verdienste verliehene Ehrennadel aberkannt bekam, folgte der Club auf der Jahreshauptversammlung der Ehrenrats-Empfehlung teilweise: Ab 01.09.2019 tritt eine Bewährungsstrafe bis zum 31.08.2021, also für zwei Jahren, in denen Grandt nicht auffällig werden darf, in Kraft. Heißt auch, dass er ab dem 1. September wieder bei Heimspielen der Barmbeker an der Dieselstraße zugegen sein dürfte.
Der Wiedereintritt in den Club ist für Grandt, der sich damit vom Rassismus-Vorwurf als entlastet ansieht, bei erfolgreicher Bewährung ebenso möglich wie eine erneute Zuerkennung der entzogenen Ehrennadel.