„Fall Cosgun“: Spielwertungen bleiben bestehen

Rugenbergen zieht Protest zurück – Wedel geht in nächste Instanz

21. Februar 2018, 20:52 Uhr

An seiner Spielberechtigung scheiden sich die Geister: Tarik Cosgun (re.) vom FC Süderelbe. Foto: KBS-Picture

Der Wedeler TSV und der SV Rugenbergen sind mit ihrem Protest gegen die Wertung ihrer Spiele gegen den FC Süderelbe und dem Bestreben, jeweils eine Umwertung zu ihren Gunsten zu erreichen gescheitert. Dies ergab die Verhandlung der beiden Proteste beim Sportgericht des Hamburger Fußballverbandes am heutigen Mittwochabend.  Zumindest im Falle des Wedeler TSV ist diese Feststellung allerdings erst einmal nur vorläufig...

Beginnen wir das Ganze mit einer notwendigen Rückblende: Das Verbandsgericht des Hamburger Fußballverbandes hatte im November 2017 in zweiter und letzter Instanz zuletzt die vom Spielausschuss erteilte Spielgenehmigung für Tarik Cosgun vom FC Süderelbe aufgehoben. Die Begründung: Der Spieler hatte seinen Vertrag bei der TuS Dassendorf im Sommer nicht ordnungsgemäß innerhalb der Wechselfrist aufgelöst. Der Wedeler TSV, der das Verbandsgerichtsurteil erzwang, wollte daraufhin seine Niederlage gegen den FCS (1:2) in ein 3:0 umwerten lassen, der SV Rugenbergen sein Match gegen Süderelbe (1:3) ebenso.

Ockens: „Wir werden um unser Recht kämpfen“

Wedels Manager Frank Ockens kündigte an, dass der Verein in die nächste Instanz gehen wird, um seinen Protest durchzusetzen. Foto: KBS-Picture

„Das Sportgericht hat es entsprechend des Verbandsgerichts die Thematik so interpretiert, dass die Spielgenehmigung für Tarik Cosgun erst am 18. Oktober 2017 entzogen wurde und daher bleibt das Spiel mit 2:1 für Süderelbe gewertet“, erklärt Wedels Manager Frank Ockens, „uns war klar, dass wir in die nächste Instanz müssen. Wir werden diese Instanz nun aufsuchen und um unser Recht kämpfen. Es gibt Dinge, die hat man noch nicht erlebt...“ So viel zum Protest des WTSV gegen die Wertung. Hier ist also das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Beim Protest des SV Rugenbergen hingegen schon. Die Bönningstedter haben selbigen nämlich zurückgezogen, nachdem der Sportgerichts-Vorsitzende Christian Koops zwar im Rahmen der Verhandlung erklärte, dass der Protest des SVR ordnungsgemäß eingereicht worden sei, wie man aber im vorherigen Urteil gehört habe, sei die Spielberechtigung für Cosgun am 18. Oktober 2017 entzogen worden und eine neue musste beantragt werden. Laut Koops habe der Spielausschuss des Hamburger Fußballverbandes Cosgun rückwirkend zum 19. Oktober 2017 eine neue Spielberechtigung erteilt, damit müsse der Protest des SVR abgewiesen werden, weil Cosgun spielberechtigt war.

Aus Sicht von Wedel-Manager Ockens habe der Spielausschuss-Vorsitzende Joachim Dipner  „das Verbandsgerichtsurteil ad absurdum geführt. Der Spielausschuss hat das Urteil ins Lächerliche gezogen und den Verbandsgerichtsvorsitzenden Thomas Zeißing ignoriert, indem man rückwirkend zum 19. Oktober eine Spielberechtigung erteilt hat.“ 


JK