Corona-Virus

DFB bringt Licht ins Transferfenster- und Pokalteilnahme-Wirrwarr

26. Mai 2020, 10:55 Uhr

Symbolbild: Bode

Die Covid-19-Pandemie zwingt auch den Amateurfußball zu weitreichenden Anpassungen. Am Montag hat der außerordentliche DFB-Bundestag beschlossen, die Teilnahmeberechtigung für den DFB-Pokal der kommenden Saison 2020/2021 zu ergänzen. Auch in Bezug auf die Transferperiode sowie laufende Spielerverträge wurde Licht ins Dunkel gebracht…

Symbolbild: Bode

Der Hamburger Fußball-Verband hat am 19. Mai verlautbaren lassen: „Die Wettbewerbe des LOTTO-Pokals der Herren, Frauen und A-Junioren sollen möglichst zu Ende gespielt werden, sobald das ohne gesundheitliche Gefährdung möglich ist.“ Ob das jedoch tatsächlich im Bereich des Möglichen liegt, steht aufgrund der nach wie vor vorherrschenden Corona-Krise noch immer in den Sternen. Und so hat der Deutsche Fußball-Bund nun für den Fall, dass der Pokal-Wettbewerb auf Landesebene nicht zu Ende gespielt werden kann, auf dem außerordentlichen DFB-Bundestag für Klarheit gesorgt: „Sollte der Pokalwettbewerb eines Landesverbandes der Spielzeit 2019/2020 bei den Männern bis zum Ablauf der Meldefrist nicht beendet sein, wurde nun beschlossen, dass der jeweilige Landesverband innerhalb einer Meldefrist statt des Verbandspokalsiegers in eigener Verantwortlichkeit einen anderen Teilnehmer für den DFB-Pokal der Männer für die Spielzeit 2020/2021 benennen kann. Wird innerhalb der Frist von einem Landesverband kein Teilnehmer benannt, wird der Startplatz an einen anderen Landesverband, der bislang keinen zweiten Teilnehmer stellen darf, vergeben“, teilt der DFB mit.

Stichtage für Vereinswechsel können flexibel angepasst werden

In Sachen Spielertransfers wurden laut DFB bereits Anfang April „zur Sicherung der sportlichen Integrität des Wettbewerbs in einem ersten Schritt die Bestimmungen für den Vereinswechsel angepasst“. Und weiter: „Bis zum 30. Juni 2021 gilt eine Ergänzung von der DFB-Spielordnung. Sie räumt dem DFB und den Regional- und Landesverbänden die Möglichkeit ein, die Stichtage für den Vereinswechsel von Amateuren in den Wechselperioden flexibel anzupassen. Aufgrund der potenziellen Verlängerungen der Spielzeiten in Regional- und Landesverbänden stimmte der DFB-Bundestag am Montag einem Dringlichkeitsantrag zu, weitere Anpassungsmöglichkeiten zum Vereinswechsel im Amateurfußball zu schaffen.“ Da in Hamburg allerdings auf dem außerordentlichen Verbandstag am 22. Juni vom Hamburger Fußball-Verband der Vorschlag eines Saisonabbruchs, womit man dem mehrheitlichen Votum der Vereine (84 Prozent stimmten für einen Abbruch) folgen will, unterbreitet werden soll, „dürfe sich an den Regularien zum Vereinswechsel wenig ändern, falls die Planungen auf den Verbandstagen der Landesverbände auch beschlossen werden“. Weiter heißt es: „Bei einem Wechsel zwischen zwei Landesverbänden gelten grundsätzlich die Bestimmungen des aufnehmenden Landesverbandes.“

Wechselperiode I kann verschoben werden

Wie entscheidet der Hamburger Fußball-Verband? Foto: Bode

Der Amateursport sei vielleicht nicht systemrelevant, doch „er prägt unser Leben und unsere Gesellschaft“, sagte DFB-Vizepräsident Rainer Koch. Apropos Relevanz: Sollte die Saison in Hamburg tatsächlich abgebrochen, der LOTTO-Pokal allerdings tatsächlich zu Ende gespielt werden, wie aktuell geplant, könnten die Änderungen zum Tragen kommen. „Üblicherweise haben Spieler im Sommer in der Wechselperiode I die Möglichkeit, den Verein ohne Zustimmung des abgebenden Klubs und mit einer festgelegten Ausbildungsentschädigung (Ablösesumme im Amateurfußball) zu wechseln. Bisher mussten sich hierfür die Spieler allerdings bis zum 30.06. bei ihrem bisherigen Verein abmelden. In der aktuellen Situation könnte das den Wettbewerb jedoch stark beeinträchtigen, da Spieler sich während der laufenden Saison abmelden müssten. Es kann zudem verhindert werden, dass Spieler während des noch laufenden Wettbewerbes eine Spielberechtigung für einen neuen Verein erhalten. Deshalb wird den Regional- und Landesverbänden ermöglicht, die Wechselperiode I auf den Zeitpunkt zu verschieben, wenn die Saison 2019/20 sportlich beendet ist.“

Spätestens 2021/22 wieder "einheitliche Wechselperioden"

Symbolbild: Bode

Durch die besondere Konstellation wurde den Regional- und Landesverbänden mehr Handlungsspielraum eingeräumt, „ob bei Vereinswechseln die im Regelfall für die Wechselperiode I oder die im Regelfall für die Wechselperiode II geltenden Bestimmungen zur Anwendung kommen.“ Bedeutet auch, dass „Regional- und Landesverbände, die die Saison 2019/2020 nach dem 30. Juni 2020 fortsetzen, dass auch bei einem Transfer im Sommer der abgebende Verein eine Zustimmung zum Wechsel erteilen müsste und die Ausbildungsentschädigungen frei verhandelt werden können“. Gemäß der bisherigen Beschlüsse sollen aber spätestens mit Beginn der Wechselperiode I der Spielzeit 2021/2022 deutschlandweit „auch für Amateure wieder die einheitlichen Wechselperioden zur Anwendung kommen“ und „alle pandemiebedingten Sonderregelungen dann wieder außer Kraft treten“.