Union Berlin: 56.800 Euro Strafe
Das DFB-Sportgericht hat im Einzelrichterverfahren Union Berlin wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe von 56.800 Euro verurteilt. Davon kann der Verein bis zu 19.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.