Oberliga

Nach Sportgerichts-Urteil: Bewährung für Grandt

Ehemaliger BU-Fanbetreuer darf ab September wieder ins Stadion

17. April 2019, 17:51 Uhr

Foto: Bode

Vor etwas über einem Monat fällte das Sportgericht des Hamburger Fußball-Verbandes sein Urteil (HIER) im Zuge der abgebrochenen Oberliga-Partie zwischen BU und dem Meiendorfer SV (3:0, wir berichteten), als ein als rassistisch eingestufter Ausruf des ehemaligen Barmbeker Fanbetreuers Detlef Grandt für ein vorzeitiges Ende des Spiels sorgte – die Meiendorfer verließen geschlossen den Platz – und den Hausherren eine Geldstrafe von 1000 Euro einbrachte. 

Nachdem der Ehrenrat des HSV Barmbek-Uhlenhorst bereits getagt hatte, Grandt 200 Euro der verhängten Geldstrafe selbst übernahm, er zunächst aus dem Verein austrat und die ihm für besondere Verdienste verliehene Ehrennadel aberkannt bekam, folgte der Club auf der Jahreshauptversammlung der Ehrenrats-Empfehlung teilweise: Ab 01.09.2019 tritt eine Bewährungsstrafe bis zum 31.08.2021, also für zwei Jahren, in denen Grandt nicht auffällig werden darf, in Kraft. Heißt auch, dass er ab dem 1. September wieder bei Heimspielen der Barmbeker an der Dieselstraße zugegen sein dürfte.


Der Wiedereintritt in den Club ist für Grandt, der sich damit vom Rassismus-Vorwurf als entlastet ansieht, bei erfolgreicher Bewährung ebenso möglich wie eine erneute Zuerkennung der entzogenen Ehrennadel.