Vereinigung Tunesien: Sportgericht verhängt Sperren und Geldstrafe, aber Ausschluss bleibt aus

Urteil nach dem Abbruch der Partie gegen den Harburger SC gefällt

16. November 2018, 11:12 Uhr

Foto: noveski.com

Rund zweieinhalb Stunden dauerte die Verhandlung des Sportgerichtes des Hamburger Fußballverbandes (HFV) am Mittwochabend, heraus kam ein vergleichsweise mildes Urteil: Nach dem Abbruch des Kreisliga-Spiels der Vereinigung Tunesien gegen den Harburger SC  (wir berichteten) sprach das Sportgericht zwar Sperren und Geldstrafen aus, folgte dem Antrag des Verbands-Schiedsrichterausschusses, die Vereinigung Tunesien vom Spielbetrieb auszuschließen, aber nicht.

Rückblende: Nach diversen Platzverweisen brach Schiedsrichter Christian Henkel (VfL Lohbrügge) das Match ab, da er von Zuschauern und Spielern bedrängt wurde. Sogar eine Flasche soll in Richtung des Unparteiischen, der zudem einen Schlag in den Nacken bekam, geflogen sein. Als Verantwortlichen für die Lage machte das Sportgericht keine Spieler, sondern Zuschauer aus – von daher müsse man den Antrag zurückweisen, so Christian Koops, der Vorsitzende des Sportgerichts, der mit seinen Mitstreitern allerdings den Vereinspräsidenten Abdel B. bis Ende Juni 2019 sperrte.

Das Spiel gegen den HSC wurde mit 3:0 für den Gegner gewertet. Das gilt auch für die Partie gegen Bostelbek, die der HFV nach den Vorfällen im Spiel gegen den HSC abgesetzt hatte. Fünf Spieler der Vereinigung Tunesien erhielten Sperren, der Verein muss eine Geldstrafe in Höhe von 750 Euro zahlen und die nächsten vier Heimspiele ohne Publikum austragen. Zudem spielt der Club künftig auf Bewährung. Heißt: Beim nächsten Vorfall droht der Ausschluss.

Jan Knötzsch