"Dersimspor hat sich nicht wie ein zuverlässiger Vertragspartner verhalten"

Bezirksamt Harburg äußert sich zu der Entscheidung im Fall Dersimspor

15. Oktober 2018, 12:47 Uhr

Der Sportplatz an der Baererstraße. Foto: Knötzsch

Am Freitag gab es eine Entscheidung im Streit zwischen dem Bezirksamt Harburg und Dersimspor Hamburg: Der Hansa-Landesligist darf die Spielstätte an der Baererstraße nicht mehr nutzen (wir berichteten). Nachdem wir Vorstandsmitglied Serdar Gümüs die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben haben, hat sich nun auch das Bezirksamt geäußert und die Gründe für den Streit genannt. Da es sich aber noch um ein schwebendes Verfahren ist, möchte das Bezirksamt nicht ins Detail gehen...

Die Stellungnahme des Bezirksamtes im Wortlaut:

"Das Bezirksamt Harburg hat dem Sportverein Dersimspor e.V. zum 31.08.2018 alle Nutzungszeiten für die Harburger Sportanlagen gekündigt. Das Bezirksamt geht nicht davon aus, dass der Verein sich in Zukunft vertragsgemäß verhalten wird. Dersimspor e.V. hat sich nicht wie ein zuverlässiger Vertragspartner verhalten.

Ab dem 4.8.2017 hatte Dersimspor e.V. ohne Genehmigung der Schulleitung oder des Bezirksamtes einen Imbisswagen auf der Sportanlage betrieben. Der Verein demontierte dafür mehrere zum Schulgelände gehörende Fahrradständer. Für den Betrieb des Imbisswagens wurden zudem Strom- und Wasseranschluss der Sporthalle genutzt. Sowohl das Befahren der Anlage, die Abgabe von Speisen und Getränken, usw. sind in der Anlage zum Überlassungsvertrag ausdrücklich erwähnt und nicht erlaubt, bzw. bedürfen einer gesonderten Erlaubnis.
Zudem hat der Verein einen Raum in der Sporthalle als Wirtschaftsraum für den Imbisswagen umfunktioniert. Statt der zulässigen Verwahrung von Sportutensilien für das Training wurden dort Kaffeemaschine und Kühlschrank aufgebaut. Erst nach mehrfacher schriftlicher Aufforderung wurden diese Geräte entfernt, indem Sie neben die Sporthalle gelegt und dort liegen gelassen wurden. Eine Renovierung des Raumes war anschließend erforderlich. Die Kosten wurden dem Verein in Rechnung gestellt.
Gebäudemanagement Hamburg (GMH) hat den Verein per Mail am 16.11.2017 mit Fristsetzung zum 1.12.2017 und erneut am 6.12.2017 mit Frist zum 31.1.2018 aufgefordert, den Imbisswagen zu entfernen und die Fahrradständer zu remontieren. Die zweite Frist zum 31.1.2018 wurde vom Verein bestätigt, umgesetzt wurde jedoch keine der Maßnahmen. Eine Einladung an den Verein für ein gemeinsames Gespräch am 14.2.2018 zur Klärung der Sachlage wurde nicht wahrgenommen, ein Vereinsvertreter ist nicht erschienen.

Weitere Regelverstöße sind dem Verein nach den Benutzungsbedingungen zuzurechnen. Dazu gehört das Rauchen am Kunststoffrasenplatz, das Schießen mit einer Gaspistole während der Trainingszeiten und auch das Zurücklassen ungesicherter Tore auf dem Sportplatz. Nach dem tödlichen Unfall im Jahr 2013 wird auf die Sicherung der Tore besonderen Wert gelegt. Auch verbale Entgleisungen und die Beleidigung einer Mitarbeiterin sind dokumentiert.

Es gibt im Übrigen keinen Anspruch der Vereine auf Nutzungszeiten. Wir haben aber die Nutzungszeiten auf dem Sportplatz Baererstraße bisher freigehalten für einen Verein, der bereit ist, die Jugendmannschaften von Dersimspor zu übernehmen. Dies jedoch ohne Ergebnis.

Zurzeit ist beim Verwaltungsgericht ein Verfahren anhängig, das aber noch nicht abgeschlossen ist. Ich bitte um Verständnis, dass wir uns zum laufenden Verfahren nicht äußern."

Autor: Franziska Hänlein