Teutonia 05 erhält keine Regionalliga-Zulassung!
„Kreuzkirchler“ müssen bis zum 15. Mai nachbessern
Der NFV führt das Zulassungsverfahren für die Vereine der Regionalliga Nord der Herren durch, um den Vereinen mehr Planungssicherheit zu geben. Neben dem zu erbringenden Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben die Klubs auch Sicherheitsauflagen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art zu erfüllen.
Der norddeutschen Zulassungskommission gehören an: Vorsitzender Thomas Fürst (Bremen), Peter Niemann (Bad Schwartau), Daniel Diebold (Bönningstedt) und Wolfgang Mickelat (Bad Zwischenahn).
Folgende Vereine haben die Zulassung zur Regionalliga Nord für die Saison 2018/2019 erhalten:
Niedersachsen (17 Vereine): SV Meppen, VfB Oldenburg, VfL Oldenburg, VfL Osnabrück, TSV Havelse, BSV „Schwarz-Weiß“ Rehden, Eintracht Braunschweig II, VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, SpVgg Drochtersen/Assel, VfV Borussia 06 Hildesheim, U.S.I. Lupo Martini, 1.FC Germania Egestorf/Langreder, SSV Jeddeloh, 1. FC Wunstorf, FC Eintracht Northeim, SV Arminia Hannover
Anmerkung: Die wirtschaftlichen Unterlagen für die Vereine VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, Eintracht Braunschweig II, SV Meppen und VfL Osnabrück wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL/dem DFB eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL/des DFB beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.
Die Vereine 1. FC Wunstorf, FC Eintracht Northeim, SSV Jeddeloh, VfL Oldenburg und SV Arminia Hannover erhalten die Zulassung jeweils mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen und deren Finanzierung darzustellen.
Anmerkung: Die Unterlagen für die Vereine Hamburger SV II und FC St. Pauli II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.
Bremen (4 Vereine): SV Werder Bremen II, Bremer SV, Brinkumer SV, FC Oberneuland
Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein SV Werder Bremen II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Die Vereine Bremer SV und Brinkumer SV erhalten die Zulassung mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen und deren Finanzierung darzustellen.
Schleswig-Holstein (3 Vereine): SC Weiche Flensburg 08, Holstein Kiel II, VfB Lübeck
Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein Holstein Kiel II wurden über den Lizenzierungsantrag bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Die Vereine Lüneburger SK Hansa, F.C. Teutonia Ottensen 05 und Eutin 08 erhalten an diesem Tag keine Zulassung. Alle drei Vereine haben aber die Möglichkeit, bis zum 15. Mai 2018 Unterlagen nachzureichen, um die Zulassung nachträglich zu erhalten.
Teutonia kennt Begründung noch nicht
"Wir wissen noch nicht, welche Dinge nachzubessern sind. Die detaillierte Begründung des NFV ist auf dem Postweg zu uns. Nach Erhalt der Unterlagen wissen wir mehr, sehen das Ganze aber sehr entspannt und lassen uns dadurch nicht aus der Bahn werfen. Wir sind sicher, dass wir die erforderlichen Nachbesserungen bewerkstelligen können, denn es kann sich nur um Kleinigkeiten handeln", erklärte Liborio Mazzagatti, der Zweite Vorsitzende von Teutonia, gegenüber dem Portal "fupa.net".