Wegen Koch-Platzverweis: Droht Eintracht das Pokal-Aus?
Durfte Eintracht-Akteur spielen oder nicht?
Zu früh gefreut? Hier jubelt Philipp Koch (li.) noch mit Hamajak Bojadgian (Nummer 22) – doch die Frage ist, ob er überhaupt spielen durfte. Foto: Heiden
In der Spielordnung des Norddeutschen Fußball-Verbandes (NFV) heißt es dazu: „Sperrstrafen auf der Ebene des NFV bewirken ein Spielverbot auch für Pflichtspiele im Landesverband.“ Joachim Dipner, der Vorsitzende des Spielausschusses des Hamburger Fußball-Verbandes (HFV) erklärte dazu auf Anfrage der FussiFreunde: „Ein Pokalspiel ist ein Pflichtspiel.“
In Norderstedt ist man sich jedoch keiner Schuld bewusst, erklärt Liga-Obmann Olaf Bösselmann. „Es kommt auf die Gründe der Sperre an“, teilt uns dieser mit und führt aus: „Bei einer Tätlichkeit würde die Sperre auch überregional gelten. Aber bei einem Foulspiel, wie im Fall von Philipp Koch, gilt die Sperre nur für Pflichtspiele des NFV.“ Sorgen macht man sich in Garstedt keine, sollte es einen Protest seitens der „Sachsenwegler“ geben: „Sie können gerne Protest einlegen. Ich kann dazu nur sagen: Wir würden nicht einen Spieler einsetzen, wenn wir nicht sicher gewusst hätten, ob er spielen darf oder nicht. Wir haben uns im Vorfeld ja mit der Thematik auseinandergesetzt.“