Dialog notwendig: Amateurfußball nicht wegsanktionieren!

Debatte um Pyrotechnik

12. Dezember 2014, 11:33 Uhr

Bengalos in Altona. Bei der Partie zwischen dem AFC und Barmbek-Uhlenhorst wurde gezündelt. Foto: KBS-Picture.de

Das „Worst-Case-Szenario“ für den Hamburger SV III droht. Der Verband ahndete den Verstoß mit verbotener Pyrotechnik im Wiederholungsfalle rigoros und will über die Strafen den Verein dazu bringen, für „Ordnung“ zu sorgen. Der HSV III ist das erste Team in Hamburg, welches von der Fan-Abwendung bei einer Profimannschaft profitiert. Und nicht nur die Rothosen, sondern alle Teams der Liga und der gesamte Amateurfußball. Wir befragten Jan Haimerl von BU II, forschten in den Statuten und fordern einen Dialog.

Die Entscheidung des Sportgerichts war eindeutig: 450€ und der Hinweis, dass bei weiteren Vergehen auch ein Punktabzug in Betracht kommen könnte (hier gehts zum Bericht!). Dem Bezirksligisten Hamburger SV III droht ein Schreckensszenario, wenn mögliche Punktabzüge die Karch-Elf im Aufstiegsrennen zurückwerfen würden. Jan Haimerl, Co-Trainer von Barmbek-Uhlenhorst II, der zweimal das Vergnügen hatte, auf den HSV III zu treffen, hat zu eine klare Meinung dazu: „Ich sehe den Zuschauerzulauf absolut positiv, auch wenn die Stimmung in der Imtech-Arena darunter mehr als deutlich leidet. Beim Hinspiel an der Barmbeker Anfield waren 650 Zuschauer und beim Rückspiel in Norderstedt waren es knapp über 500 Zuschauer. Was gibt es geileres für einen Spieler, in der Bezirksliga so etwas mitzuerleben und vor so vielen Zuschauern zu spielen? Die Stimmung beim Rückspiel war richtig gut und selbst ich als BUer hatte Gänsehaut bei den Bildern nach dem Spiel. Trotz der Niederlage, die an diesem Abend hochverdient war, sind einige von uns auf dem Platz stehen geblieben und haben sich das Spektakel angeschaut – beeindruckend!“ Stimmungsvolle, gut besuchte Spiele, die nicht nur Spaß machen, sondern auch Geld in die Kassen der Heim-Vereine spülen. Ein Umstand, der von den Klubs absolut gewünscht ist und dies müsste auch ein Verbandsanliegen sein. „Die beiden HSV-Spiele sind sicherlich die Highlights in dieser Saison für alle Teams in der Liga. Natürlich muss man sich beim Heimspiel mit ein paar mehr Dingen wie Bierstand, Wurststand oder Sicherheit um das Spiel herum auseinander setzen, aber das hat doch auch seinen Reiz. Ich finde es klasse, was die CFHH da auf die Beine stellen.“

Hausordnung oder Verbotskatalog

Rauchtöpfe im Holmer Stadion. Beim Raiba-Cup 2012 wurde es neblig. Foto: KBS-Picture.de

Der Hamburger Fußball-Verband hat bislang bewusst auf eine Einbettung von Verboten verzichtet. In einem HFV-Interview von 2011 äußerte sich der Verbands-Sicherheitsbeauftragte Volker Sontag zu den sehr allgemein gehaltenen Sicherheitsrichtlinien wie folgt: „Das ist so gewollt. Wir sind nach dem Grundsatz verfahren, den Vereinen möglichst geringe Verpflichtungen aufzubürden und nur soviel zwingende Vorgaben zu machen wie unbedingt nötig. Deshalb haben wir die 24 Seiten umfassenden weitreichenden Empfehlungen des DFB für die 5. Spielklasse nur teilweise übernommen und lediglich im Bereich der Oberliga einige obligatorische Umsetzungen festgelegt. Ansonsten setzen wir auf die Eigenverantwortung der Vereine unter dem Motto: Hilfe zur Selbsthilfe.“ Beim besagten Vorfall ereignete sich das Abrennen, unabhängig der Pro und Contra-Meinungen ist Pyrotechnik verboten, allerdings einige Minuten nach dem Schlusspfiff, eine ordnungsgemäße Durchführung der Partie war gewährleistet. Nach § 31 „Pflichten der Vereine“ steht im ersten Absatz geschrieben: „Der gastgebende Verein (Platzverein) ist für Ordnung und Ruhe auf der Sportanlage vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Insbesondere hat er für die Sicherheit des Schiedsrichters, der Schiedsrichterassistenten, der Aktiven und der Zuschauer zu sorgen. Das Präsidium kann allgemeine und besondere Sicherheitsrichtlinien erlassen. Allgemeine Sicherheitsrichtlinien beziehen sich auf den gesamten Spielbetrieb und besondere nur auf Teilbereiche wie z.B. auf einzelne Spiele, Spielklassen oder Wettbewerbe des HFV.“ Also: auch nach dem Spiel darf keine Gefährdung z.B. von Zuschauern vorliegen. In einer Sportgerichtsverhandlung aus dem September 2011, in der es um das Abrennen pyrotechnischer Gegenstände und das Werfen einer Bierflasche ging, konnte keine verlässlichen Grundlagen über die Regelung festgestellt werden. Sontag dazu: „Wir haben bewusst auf einen Verbotskatalog und das verbindliche Einfordern von Stadionordnungen für alle Spielstätten verzichtet. Es gibt aber auch Vereine im HFV, die eine Sinnhaftigkeit für sich erkannt und entsprechende Regelungen in ihren Stadionordnungen festgeschrieben haben. Diese Verfahrensweise macht es allen Beteiligten einfacher und sorgt für klare Rechtsverhältnisse.“

Autor: Dirk Hellmann

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